Terminvereinbarung, Stornofristen und Aufwandspauschalen — die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Behandlung Ihres Tieres.
Sobald ein Behandlungstermin mündlich, telefonisch oder per E-Mail bestätigt wurde, gilt dieser als verbindlich und ist exklusiv für Sie und Ihr Tier reserviert. Mit der Terminvereinbarung kommt ein Behandlungsvertrag gemäss Art. 394 ff. OR zustande, der für beide Parteien verbindlich ist.
Termine, die Sie nicht wahrnehmen können, sagen Sie bitte spätestens 48 Stunden im Voraus ab oder verschieben sie.
Eine Verschiebung innerhalb der Stornofristen ist kostenfrei, sofern gleichzeitig ein neuer Termin vereinbart wird. Wird dieser Ersatztermin später erneut abgesagt, wird die Behandlung dennoch vollständig in Rechnung gestellt.
Obwohl das Tier im Schweizer Recht keine Sache ist (Art. 641a ZGB), kommen auf Tiere die auf Sachen anwendbaren Vorschriften zur Anwendung, soweit keine besonderen Regelungen bestehen. Im Behandlungsvertrag ist der Tierhalter der Auftraggeber, nicht das Tier selbst.
| Zeitpunkt der Absage | Folge |
|---|---|
| Bis 48 Stunden vor dem Termin | kostenfrei |
| 48 bis 24 Stunden vor dem Termin | 50 % der Behandlungskosten |
| Ab 24 Stunden vor dem Termin | 100 % der Behandlungskosten |
| Nicht erschienen, keine Absage | 100 % + CHF 20.– Aufwandspauschale |
Erscheint der Tierhalter nicht zum Termin und hat sich auch nicht abgemeldet, wird die gesamte Behandlung sowie eine zusätzliche Aufwandspauschale von CHF 20.– verrechnet.
Bei kurzfristigen Absagen kann die reservierte Zeit in der Regel nicht neu vergeben werden — Leerzeiten sowie administrative und betriebliche Kosten entstehen. Die Regelung basiert auf den rechtlichen Grundlagen für Naturheilpraktiker und Tierheilpraktiker.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Rücksichtnahme.